Teilen Sie uns die Menge entweder in Kilogramm oder in Litern mit. Das andere Feld wird dann automatisch berechnet.
Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel und ist auf 100,-- € je Antragssteller (max. 20 dz, pro dz = 5,-- €) begrenzt.
Die Streuobstbäume stehen im Landkreis Biberach:
Die Förderung gilt nur für frisch gepflanzte Streuobst-Hochstämme im Antragsjahr.
Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel und ist auf 200,-- € je Antragssteller (pro Baum = 20,-- €) begrenzt.
Bitte laden Sie Ihre Belege gut lesbar hoch. Zulässig sind JPEG, JPG, PNG und PDF mit einer Größe von maximal 5 MB.
Hinweise:
Ein Rechtsanspruch besteht in beiden Verfahren nicht. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft, der Ökologie und der Umweltbildung im Landkreis Biberach.
Pro Haushalt ist nur eine Antragsstellung möglich. Die Auszahlung erfolgt im laufenden Haushaltsjahr nach dem Eingangsdatum / nach dem „Windhundprinzip“. Wir behalten uns vor, die Förderung prozentual zu kürzen, falls das Programm überzeichnet ist.
Mit dem Absenden des Formulars werden die von Ihnen eingegebenen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung, Ihren Rechten und unseren Kontaktdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Im nächsten Schritt können Sie eine PDF-Zusammenfassung Ihres Antrags herunterladen. Diese wird Ihnen direkt auf der Abschlussseite zur Verfügung gestellt.