Verkaufsanzeige

Hier können Sie den Verkauf Ihres Fahrzeugs an die Zulassungsbehörde melden. Durch diese Mitteilung geben Sie die Verantwortung als Halter an den Käufer ab. Die Zulassungsbehörde prüft dann, ob der neue Eigentümer das Fahrzeug wie vorgeschrieben um- oder abmeldet.

Bitte beachten Sie: 

  • Wenn Sie den Verkauf nicht anzeigen und der Käufer seiner Pflicht zur Ummeldung oder Abmeldung nicht nachkommt, kann die Bußgeldstelle ein Verfahren gegen Sie einleiten.
  • Die Verkaufsanzeige beendet die Kfz-Steuer- und Versicherungspflicht nicht automatisch. Diese endet erst, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder vom Käufer umgeschrieben wird.
Fahrzeugdaten
Angaben zum Verkäufer

Vor- und Nachname des unterzeichnenden Mitarbeiters:

Angaben zum Käufer
Angaben zum Vertrag

Bitte laden Sie den vollständigen Kaufvertrag gut lesbar hoch. Erlaubte Formate: PDF, JPG oder PNG.

Mit dem Absenden des Formulars werden die von Ihnen eingegebenen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung, Ihren Rechten und unseren Kontaktdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. 

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